Arbeits- / Dienstvertragsrecht

Wir erarbeiten schnelle und praktikable Lösungen für Ihre tägliche betriebliche Praxis, für Transaktionen und für Gerichtsverfahren. Wir bieten ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Preis und dem Ergebnis unserer Beratung. Wir begleiten Sie in Ihrer betrieblichen Praxis außergerichtlich wie auch vor den Arbeitsgerichten bundesweit durch alle Instanzen. Unsere Mandanten sind mittelständische Unternehmen wie auch Führungskräfte und Privatpersonen.

Eine wesentliche Ressource eines Unternehmens sind zufriedene Mitarbeiter.

Betriebliche Umstrukturierungen, Personalanpassungsmaßnahmen, Unternehmens-transaktionen und strategische Personalplanung bedürfen eines hohen Maßes an sorgfältiger rechtlicher Analyse und Planung sowie einer angemessenen Kommunikation mit den Arbeitnehmern und deren Vertretern.

Wir verfügen über weitreichende Erfahrungen in diesen Bereichen und stehen Ihnen mit unserem Erfahrungsschatz und Know-How gerne zur Verfügung.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Carsten Langens und unser Team auch in den weiteren typischen arbeitsrechtlichen Themenbereichen:

  • Unterstützung der Personalverantwortlichen im laufenden Tagesgeschäft und bei der strategischen Planung und Umsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Planung, Strukturierung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten
  • Due Diligence und Post-Merger Integration
  • Erarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellenverfahren
  • Beratung und Vertretung von kirchlichen, diakonischen und caritativen Dienstgebern
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Arbeitsverträge, Anstellungsverträge und Aufhebungsverträge
  • Vertretung angestellter Geschäftsführer
  • Gratifikation
  • Durchsetzung von Wettbewerbsverboten
  • Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten
  • Verstöße gegen Schwarzarbeitsgesetz
  • Freie Mitarbeit und Scheinselbständigkeit.

Wir stehen Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite.

Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) verpflichtet sich eine Vertragspartei (Dienstverpflichteter) zur Leistung der versprochenen Dienste und die andere Vertragspartei (Dienstberechtigter) zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Bedeutsamer Unterfall des Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag. Ein wesentlicher Gegenstand unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit ist die Betreuung von Dienstvertragsverhältnissen, die nicht originär unter dem Schutz des Arbeitsrechtes stehen, also z.B. der Vertragsbeziehungen zwischen GmbH-Geschäftsführern und der GmbH oder AG-Vorständen und der Aktiengesellschaft.

Die Beschäftigungsverhältnisse eines Geschäftsführers einer GmbH oder eines Vorstandes einer AG sind stets durch zwei unterschiedlich ausgestaltete Rechtsverhältnisse gekennzeichnet. Neben dem durch die Bestellung des Geschäftsführers/Vorstandes begründeten organschaftlichen Verhältnis, durch welches dem GmbH-Geschäftsführer bzw. dem AG-Vorstand seine Rechts- und Pflichtenstellung für das Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft zugewiesen wird, besteht ein weiteres der Organstellung zugrunde liegendes schuldrechtliches Anstellungsverhältnis (= Dienstvertrag), mit welchem die wechselseitigen Leistungspflichten der Parteien, insbesondere die Vergütung des Organmitglieds, geregelt werden.

Wir beraten und vertreten sowohl Gesellschaften als auch Führungskräfte (GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstände) in allen Fragen der organschaftlichen Bestellung (Bestellungsakt, Abberufung, Beschlussfassungen) sowie in sämtlichen Fragen der Begründung, Änderung und Beendigung der schuldrechtlichen Dienstvertragsbeziehung.

Sie benötigen Unterstützung beim Abschluss oder Abwicklung eines Dienstvertrags?

Wir stehen Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite.

Mandanten

  • Unternehmensgründer
  • Unternehmen aller Branchen
  • In- und ausländische Investoren

Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann rufen Sie uns doch einfach an. Unser Anwaltsteam steht gerne persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung und berät bei Ihrem individuellen Anliegen.