Automotive

Wir sind spezialisiert auf die Beratung der Automobilwirtschaft. Diese erfordert neben dem Wissen um die rechtlichen Strukturen der Automobilbranche vor allem fundierte Kenntnisse der Funktionsweise der Automobilwirtschaft.

Unser Leistungsspektrum resultiert aus unserer besonderen Spezialisierung und unserer langjährigen Erfahrung.

Automobilhersteller, konzerneigene Importeure und die Großhandelsstufe beraten wir insbesondere in den Bereichen:

  • Beschaffung
  • Vertriebsrecht
  • Sonstiges Vertragsrecht (F&E Kooperationen)
  • Sonstige Kooperationsvereinbarungen
  • Restrukturierung von Handelsstrukturen (M&A)
  • Markenschutz (Brand Protection)

Nachfrageschwäche, Preisdruck und schwankende Rohmaterialpreise betreffen die gesamte Automobilindustrie. Die Automobilzulieferer sind durch die angespannte wirtschaftliche Situation in zweifacher Hinsicht belastet. Zum einen stehen sie unter hohem Kostendruck durch die immer globaler werdenden Sourcing Strategien der großen Hersteller. Zum anderen sind sie durch die fortschreitende Reduzierung der Fertigungstiefe bei den Hersteller mit der Anforderung konfrontiert, sich zu Entwicklungspartnern der Hersteller weiterzuentwickeln. Die Abhängigkeit von wenigen großen und damit marktbestimmenden Kunden charakterisiert die Situation der Automobilzulieferer.

Der Markt der Automobilzulieferer ist daher geprägt vom Zwang permanenter Kostenreduzierung und Konsolidierungsdruck. Automobilzulieferer beraten wir daher insbesondere in den Bereichen:

  • Beschaffung (Sourcing)
  • Sonstiges Vertragsrecht (F&E-Kooperationen)
  • Sonstige Kooperationsvereinbarungen
  • Konsolidierung und Restrukturierung
  • Expansion (Mergers & Acquisitions)
  • Unternehmensverkäufe
  • Joint Ventures
  • Sonstige Allianzen (finanzgetrieben oder strategisch)
  • Verschmelzungen, Ausgliederungen, Auf- und Abspaltungen (Umwandlungsgesetz)
  • Restrukturierung außerhalb des Umwandlungsgesetzes
  • Gesellschaftsrecht
  • Produkthaftung
  • Internationale Handelsbestimmungen
  • Insolvenzen
  • Arbeitsrecht
  • Markenschutz (Brand Protection)

Wir beraten unsere Mandanten ferner bei allen kartellrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Gestaltung und Durchführung von:

  • Kartellanmeldungen und Fusionskontrollen
  • horizontalen und vertikalen Wettbewerbsabreden sowie
  • der Vermeidung des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen

Dabei ist eine genaue Prüfung der Zulässigkeit von vertraglichen Abreden und tatsächlichem Verhalten nach deutschem und europäischem Kartellrecht unabdingbar.

Unser Beratungsspektrum für den Automobilvertrieb umfasst insbesondere die Bereiche:

  • Restrukturierung von Handelsstrukturen
  • Gesellschaftsrecht und Unternehmensfinanzierung sowie
  • Kartellrecht

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ist und bleibt zentrale Instanz für den Automobilvertrieb. Jedoch sind derzeit weniger die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen als vielmehr die neuerliche Marktentwicklung, kombiniert mit politischen Rahmenbedingungen und neuen Trends im Automobilvertrieb, Treiber für Veränderungen.

Wir beraten den Automobilhandel daher bei der Restrukturierung von Vertriebsstrukturen, die der wirtschaftliche Druck notwendig macht, insbesondere im Zusammenhang mit:

  • Beschaffungsverträgen
  • Vertragsrecht
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Konsolidierung und Restrukturierung
  • Expansion (Mergers & Acquisitions)
  • Unternehmensverkäufen
  • Outsourcing
  • Sonstigen Allianzen (finanzgetrieben oder strategisch)
  • Verschmelzungen, Ausgliederungen, Auf- und Abspaltungen (Umwandlungsgesetz)
  • Restrukturierung außerhalb des Umwandlungsgesetzes
  • Gesellschaftsrecht
  • Private Equity
  • Prozessführung
  • Investmentfragen
  • Insolvenzen
  • Arbeitsrecht

Das Gesellschafts- und Steuerrecht unterwirft die Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung außerdem strengen Regeln. Wir beraten unsere Mandanten im Automobilhandel bei der Vorbereitung, der Verhandlung der notwendigen Verträge sowie bei der Durchführung von:  

  • Expansions-Finanzierung (Eigenkapitalmaßnahmen, Fremdkapitalfinanzierung, Kapitalerhöhungen),
  • Konzern-Finanzierung (steuerlich motivierte Konzern-Refinanzierung),
  • Mezzanine Finanzierung (Genussrechte, Optionen, atypische/typische stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen)

Dabei stimmen wir die Strukturen der Finanzierungsmaßnahmen im Einzelfall eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten ab.

Wir beraten unsere Mandanten im Automobilhandel ferner bei:

  • Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen
  • Neugründungen von Gemeinschaftsunternehmen
  • Einzelabreden zwischen Unternehmen (Kooperations-, Übernahme- und sonstige Verträge) sowie
  • Preisgestaltung und Gestaltung der Lieferbeziehungen zu bestimmten Geschäftspartnern im Hinblick auf Ausschließlichkeit und Wettbewerbsverbote

Mandanten

  • Unternehmensgründer
  • Unternehmen aller Branchen
  • In- und ausländische Investoren

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Dann rufen Sie uns doch einfach an. Unser Anwaltsteam steht gerne persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung und berät bei Ihrem individuellen Anliegen.